Elektromobilität
Verantwortungsbewusst in die Zukunft mit unseren vollelektrischen Fahrzeugen und Hybrid-ModellenSparen Sie bis zu 6.750 € 1 mit dem Umweltbonus
Der Kauf eines elektrifizierten Fahrzeugs wird bis 2025 staatlich gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt für Elektrofahrzeuge bis zu 6.750 € 1. Plug-in-Hybrid Modelle erhalten keinen Zuschuss mehr. Ab September 2023 gilt die Förderung nur für Privatpersonen. Gewerbliche Kunden erhalten keine Förderung mehr.Unterstützung bei Antragstellung von Anfang an
Umweltbonus und Förderung für die Anschaffung einer Wallbox lohnen sich! Unsere Verkaufsberater kennen sich bestens aus und stehen für alle Fragen bereit. Sie unterstützen Sie gerne Schritt für Schritt bei der Antragstellung für die staatlichen Förderungen.
Elektromobilität mit Steuervorteil
Seit 2019 lohnt es sich mit einem elektrifizierten Dienstwagen unterwegs zu sein. Die Bundesregierung hat den Prozentsatz für die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Plug-in-Hybride und vollelektrische Fahrzeuge wie folgt gesenkt: Für alle vollelektrischen Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt, gilt: Arbeitnehmer müssen nur noch 0,25 % der Bemessungsgrundlage versteuern. Liegt der Bruttolistenpreis des Elektroautos über 60.000 Euro, werden 0,5 % der Bemessungsgrundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Für Plug-in-Hybride gilt die 1%-Regel bei einer halbierten Bemessungsgrundlage ("0,5 Versteuerung"). Die Regelung greift, wenn das Fahrzeug nach WLTP-Messungen mindestens 60 Kilometer elektrisch fährt bzw. maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.